Umgang mit Invasiven Arten
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Die Einschränkung der Ausbreitung invasiver Arten und die Minimierung der negativen Auswirkungen regeln zahlreiche internationale, europäische und nationale Verträge sowie rechtliche Bestimmungen.
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD)
Definiert Vorsorge, Sofortmaßnahmen und Kontrolle invasiver Arten als Ziel und Aufgabe des Naturschutzes.
Washingtoner Artenschutzabkommen (WA/CITES)
Führte zur EU-Artenschutz-VO, die für einige Arten Einfuhrbeschränkungen festsetzt, die eine ökologische Gefahr für die einheimischen Tier- und Pflanzenarten darstellen.
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)
Schränkt die Ansiedlung von Arten insoweit ein, als eine Gefährdung einheimischer Arten ausgeschlossen sein muss.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Zentrales Regelwerk für Deutschland, das vorsieht, dass zum Beispiel die Bundesländer Genehmigungen für das Ansiedeln gebietsfremder Arten versagen, wenn dadurch die Tier- und Pflanzenwelt verfälscht oder gefährdet wird. Durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besteht die Möglichkeit, Besitz- und Vermarktungsverbote für Arten zu erlassen, die die Tier- und Pflanzenwelt verfälschen oder gefährden können (bereits erfolgt für den Amerikanischen Biber (Castor canadensis), die Schnappschildkröte (Chelydra serpentina), die Geierschildkröte (Macrochelys temminckii) und das Grauhörnchen (Sciurus carolinensis)).
Vorbeugen
Für den allgemeinen Umgang mit gebietsfremden Arten und für Maßnahmen zu deren Begrenzung gelten eine Reihe von Empfehlungen. Priorität haben hier vorbeugende Aspekte, da die Ausbreitung gebietsfremder Arten meist unbedacht eingeleitet wird. Über Aufklärung und Bewusstseinsbildung sollte beispielsweise erreicht werden, dass Privatleute ihre Gartenabfälle nicht in der freien Landschaft entsorgen und vermehrt auf einheimische Arten in ihren Gärten setzen. Berufsgruppen wie Imker, Gärtner, Land- und Forstwirte könnten angehalten werden, möglichst keine invasiven Arten zu nutzen und außerdem die Verschleppung von Samen oder Pflanzenteilen gebietsfremder Arten durch Erdbewegungen zu verhindern.
Neben der Vorbeugung ist die Beobachtung der Bestandsentwicklung und Ausbreitung bereits eingeführter gebietsfremder Arten (Monitoring) die Basis weiterer Kontroll- oder Bekämpfungsmaßnahmen.